Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie vertreten und all Ihre Angelegenheiten regeln darf, sollten Sie selbst eunmal geschäftsunfähig werden.
Ihre erste Antwort wäre sicher nicht ein fremder, vom Gericht bestellter Betreuer. Doch genau dieser entscheidet über Ihre Belange im Falle einer Geschäftsunfhigkeit oder Ihres Ablebens, sollten Sie keine entsprechenden Verfügungen erstellt haben, die Ihre nächsten Angehörigen bevollmächtigen, diese Entscheidungen für Sie zu treffen.
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Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer Sie vertreten und all Ihre Angelegenheiten regeln darf, sollten Sie selbst eunmal geschäftsunfähig werden.
In einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie Sie in bestimmten medizinischen Situationen behandelt werden wollen, falls Sie selbst nicht mehr entscheiden können.
In einer Sorgerechtsverfügung bestimmen Sie, wer das Ihnen zustehende Sorgerecht betreffend Ihre Kinder ausüben soll, sollten Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sein.
Regeln Sie Ihren digitalen Nachlass. Denn für Hinterbliebene bedeutet die Beschäftigung mit dem digitalen Erbe nicht nur viel Zeitaufwand, sondern eine große emotionale Belastung.
In einem Testament können Sie festlegen, wer und wie nach Ihrem Tod Erbe Ihres Vermögens werden soll. Hierbei sollte Ihr Testament auch stets aktuell gehalten werden.
Gerne beraten wir Sie auch bei sonstigen Verfügungen, wie etwa einer Betreuungsverfügung, was mit Ihrem digitalen Nachlass geschehen soll oder wie Sie bestattet werden möchten.
Mit bereits mehr als 12 Jahren Erfahrung aus tausenden Beratungen und unzähligen Vorträgen sind wir Pioniere auf den Gebieten der Vorsorgeverfügungen und des Versicherungsrechts und wissen deshalb genau, worauf es ankommt. Gleich was Sie erreichen wollen, wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen den Weg zu Ihrem Ziel so rechtssicher, komfortabel und einfach wie möglich zu gestalten.
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Geschäftsführer
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